Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines – Geltungsbereich
- (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- (2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen Geschäftsbeziehungen eingegangen werden, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen.
- (3) Das Angebot für Waren richtet sich ausschließlich an Käufer, die als Unternehmer im Sinne von 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
2. Vertragsschluss
- (1) Alle Angebote, ob digital oder in gedruckter Form, sind nicht bindend und freibleibend. Dies gilt insbesondere für Preise, Abbildungen und Prospekte. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- (2) Mit der Annahme eines Angebotes oder durch Bestellung von Produkten erklärt der Auftragnehmer verbindlich, das bestellte Produkt zu erwerben. Wir sind berechtigt, das gegen uns oder gegen einen unserer Vertreter gesetzte Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Auftragnehmer.
- (3) Der Abschluss des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, das wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Lieferanten. Der Unternehmer wird umgehend über die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung informiert. Die Gegenleistung wird sofort zurückerstattet, falls dies bereits erfolgt ist.
- (4) Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Unternehmer eine Frist von mindestens 15 Tagen schriftlich setzen. Nach Ablauf dieser Frist muss ein weiterer Zeitraum von mindestens 15 Tagen festgelegt werden. Ist diese Nachfrist erfolglos abgelaufen, kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Lieferung mit seiner Abnahmeverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.4. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Die Preise gelten bis auf Widerruf. Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf vorbehalten.5. Gewährleistung
- (1) Bei Mängeln der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- (2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Der Termin ist ausreichend für die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Ansprüche, insbesondere für den Mangel selbst, für die Zeit der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- (3) Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels, steht ihm daneben kein Schadensersatz zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig, vorsätzlich oder sogar böswillig die Vertragsverletzung verursacht haben.
- (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
- (5) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung unsererseits oder des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- (6) Der Unternehmer erhält in dem Fall keine Garantien. Fertigungsgarantien bleiben unberührt.
6. Gefahrübergang – Versand
- (1) Der Versand erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Auftragnehmer über, im Falle des Erwerbs der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die Person. oder Institution, die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmt ist.
- (2) Die Übertragung ist gleich, wenn der Auftragnehmer in Annahmeverzug gerät.
- (3) Wenn der Unternehmer keinen besonderen Versandauftrag spezifiziert, versenden wir die Ware entsprechend der entsprechenden Versandroute.
- (4) Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen und die Ware ist uns mit einer Zustimmungserklärung des Spediteurs, der Post, der Bahn oder eines sonstigen Paketdienstes sowie einer Abtretungserklärung des Unternehmers zurückzugeben. Danach kann eine Ersatzlieferung durch uns erfolgen, sofern die Nutzungsbedingungen des Transportunternehmens eingehalten werden und der Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen übergeben hat.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug
- (1) Nach Lieferung der Ware an den Unternehmer wird die Rechnung zuzüglich der Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne jeden Abzug fällig. Ein Skonto ist verboten.
- (2) Im Falle des Kaufes ist der Kaufpreis zuzüglich Transportkosten zu verstehen.
- (3) Der Unternehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- (4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren Lieferungen, auch wenn sie bereits bestätigt sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Unternehmer von der Lieferung dringend abhängig ist, die er nach Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen hat, erfolgt die Lieferung nach Vorkasse oder Nachnahme.
- (5) Unbeschadet weitergehender Ansprüche berechnen wir bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9% pa, mindestens jedoch Zinsen nach 288 BGB.
8. Haftung
- (1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
- (2) Es gilt die nachstehende Haftungsbeschränkung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt zulässt und die Sie gegebenenfalls zu vertreten haben. regelmäßig vertrauen zu erfüllen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dem typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
- (1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Unternehmer alle Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat.
- (2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zustehen. Wir nehmen die Aufgabe an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer berechtigt, die Forderung einzuziehen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- (3) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- (4) Der Unternehmer ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. bei Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware oder von uns von dritter Seite abgetretenen Forderungen, der Landwirte und der Vollstreckungsorgane mündlich und schriftlich unverzüglich auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) und sonst alle unsere Rechte. Bei einem Wechsel des Eigentums an der Ware sowie seines eigenen Wohnsitz- oder Standortwechsels hat der Unternehmer unverzüglich, solange noch ein Eigentumsvorbehalt besteht, uns Mitteilung darüber zu machen.
- (5) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gem. 3 und 4, und die Rückforderung der Ware zu verlangen.
- (6) Die Verarbeitung und Verarbeitung der Ware durch den Auftragnehmer erfolgt stets im Namen und für Rechnung von uns. Wird die Verarbeitung mit Gegenständen vorgenommen, die uns nicht gehören, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das Gleiche gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
10. Schlussbestimmungen
- (1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der RAY Europe GmbH. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem des unwirksamen möglichst nahe kommt.